Der erste Schritt besteht in der Kontaktaufnahme, gern per Mail.
Bitte hab / haben Sie Verständnis dafür, dass Termine nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden können.
Meine telefonische Sprechzeit ist Mittwoch von 7:20 bis 9:00. Gern rufe ich außerhalb der telefonischen Sprechzeit zurück, Anfragen per Mail werden zeitnah beantwortet.
Ich führe keine Wartelisten!
Neupatienten bekommen, wenn Kapazitäten frei sind, zu Beginn immer Vormittagstermine alle 2-3 Wochen. Wenn eine Therapie am Nachmittag beendet wird, rutschen nach und nach die Vormittagspatienten in den Nachmittag. Dies kann einige Monate dauern. Die Schulen sind hier i.d.R. kooperativ.
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Klärung, ob eine psychische Problematik mit Krankheitswert vorliegt. Hierbei zeigt sich mitunter auch, ob weitere fachspezifische Hilfen, eine tiefergehende Diagnostik und ggf. auch Differenzialdiagnostik notwendig sind.
In den probatorischen Sitzungen finden die über die psychotherapeutische Sprechstunde hinausgehende und vor allem verfahrensbezogene Diagnostik (Verhaltenstherapie) statt. Hauptaugenmerk in den probatorischen Sitzungen ist jedoch, die Motivation, die Kooperations- und die Veränderungsbereitschaft beim Kind/Jugendlichen/Eltern heraus zu arbeiten und gemeinsam mögliche Ziele zu definieren. Kinder/Jugendliche können hier mitunter unterschiedliche Ziele definieren. Eine Transparenz und Ehrlichkeit ist mir hier persönlich sehr wichtig, sowie die Realisierbarkeit von Zielen. Auch dient die Probatorik dazu festzustellen, ob ein ausreichendes Vertrauensverhältnis zum Therapeuten aufgebaut werden kann. In der Psychotherapie ist eine stimmige Chemie sehr wichtig.
Vor Beantragung einer Psychotherapie finden maximal 6 probatorische Sitzungen statt. Sie werden nicht auf die Sitzungskontingente der Psychotherapie angerechnet.
Eine Kurzzeittherapie wird nach maximal 24 Sitzungen (KZT 1 = 12 Sitzungen + KZT 2 = 12 Sitzungen) zu je 50min. beendet. Stellt sich während der Kurzzeittherapie heraus, dass eine Langzeittherapie notwendig ist, kann ein Umwandlungs- und/oder Fortführungsantrag gestellt werden. Die Langzeittherapie dauert insgesamt 60 Sitzungen (plus 15 Bezugsstunden) und kann im Endschritt nochmal auf 20 Stunden (plus 5 Bezugsstunden) verlängert werden, wenn Ziele noch nicht abschließend erreicht worden.