Der erste Schritt besteht in der Kontaktaufnahme, gern per Mail.
Bitte hab / haben Sie Verständnis dafür, dass Termine nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden können.
Meine telefonische Sprechzeit ist Mittwoch von 7:20 bis 9:00. Gern rufe ich außerhalb der telefonischen Sprechzeit zurück, Anfragen per Mail werden zeitnah beantwortet.
Ich führe keine Wartelisten!
Hinweise zum Ablauf bei neuen Anfragen:
In meiner Praxis sind die festen Therapieplätze in der Regel vollständig vergeben. Trotzdem ist es mir ein Anliegen, Kinder und Jugendliche – und auch ihre Eltern – in belastenden Situationen nicht einfach abweisen zu müssen. Deshalb biete ich – je nach Kapazität – gelegentlich erste Gespräche in größeren zeitlichen Abständen an.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn aktuell noch kein Platz für eine regelmäßige wöchentliche Therapie frei ist, können bereits erste Termine in einem erweiterten Rhythmus stattfinden. Diese Phase dient dem Kennenlernen, der ersten Stabilisierung und der Überbrückung, bis ein kontinuierlicher Therapieplatz zur Verfügung steht.
Gerade wenn es einem Jugendlichen im Moment nicht gut geht oder die Familie sich Sorgen macht, kann es hilfreich sein, überhaupt erstmal ins Gespräch zu kommen – selbst wenn es anfangs nur selten ist. Ein erster Kontakt kann Halt geben, Orientierung schaffen und dabei helfen, die Wartezeit auf regelmäßige Unterstützung zu überbrücken.
Wichtig zu wissen:
Diese Übergangszeit kann – abhängig von meiner Auslastung – mehrere Wochen oder Monate dauern. Ich spreche das zu Beginn offen an und gebe eine ehrliche Einschätzung, was in diesem Rahmen möglich ist und was nicht.
Sollte ich aktuell keine Kapazitäten für ein solches Vorgehen haben, informiere ich zeitnah.
Bitte beachten: Werden Termine wiederholt unentschuldigt nicht wahrgenommen, beende ich die Psychotherapie. Ich kann es fachlich und ethisch nicht vertreten, Therapieplätze an nicht ausreichend motivierte Patienten zu vergeben.
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient der Klärung, ob eine psychische Problematik mit Krankheitswert vorliegt. Hierbei zeigt sich mitunter auch, ob weitere fachspezifische Hilfen, eine tiefergehende Diagnostik und ggf. auch Differenzialdiagnostik notwendig sind.
In den probatorischen Sitzungen finden die über die psychotherapeutische Sprechstunde hinausgehende und vor allem verfahrensbezogene Diagnostik (Verhaltenstherapie) statt. Hauptaugenmerk in den probatorischen Sitzungen ist jedoch, die Motivation, die Kooperations- und die Veränderungsbereitschaft beim Kind/Jugendlichen/Eltern heraus zu arbeiten und gemeinsam mögliche Ziele zu definieren. Kinder/Jugendliche können hier mitunter unterschiedliche Ziele definieren. Eine Transparenz und Ehrlichkeit ist mir hier persönlich sehr wichtig, sowie die Realisierbarkeit von Zielen. Auch dient die Probatorik dazu festzustellen, ob ein ausreichendes Vertrauensverhältnis zum Therapeuten aufgebaut werden kann. In der Psychotherapie ist eine stimmige Chemie sehr wichtig.
Vor Beantragung einer Psychotherapie finden maximal 6 probatorische Sitzungen statt. Sie werden nicht auf die Sitzungskontingente der Psychotherapie angerechnet.
Eine Kurzzeittherapie wird nach maximal 24 Sitzungen (KZT 1 = 12 Sitzungen + KZT 2 = 12 Sitzungen) zu je 50min. beendet. Stellt sich während der Kurzzeittherapie heraus, dass eine Langzeittherapie notwendig ist, kann ein Umwandlungs- und/oder Fortführungsantrag gestellt werden. Die Langzeittherapie dauert insgesamt 60 Sitzungen (plus 15 Bezugsstunden) und kann im Endschritt nochmal auf 20 Stunden (plus 5 Bezugsstunden) verlängert werden, wenn Ziele noch nicht abschließend erreicht worden.